Ing. Christian Fohrmann
Gerichtlich beeideter Sachverständiger
Fachgebiete
68 Informationstechnik
68.65 Internetsoftware, WEB Programmierung, Netzwerkanwendung
Spezialisierung: Website Programmierung, Wordpress CMS, Suchmaschinenoptimierung
81 Dienstleistungen – Gewerbe, Freie Berufe
81.86 Wirtschaftswerbung
Spezialisierung: Digital Marketing, Suchmaschinen Marketing – Google Ads, Social Media Marketing, E-Mail Marketing
Ein fiktives Beispiel, wozu Sachverständigen Gutachten von Bedeutung sind
Ein Unternehmen hat eine Werbe-Agentur mit der Erstellung einer für Suchmaschinen optimierten Website unter einer eigenen – dem Firmennamen lautenden – .at Domain beauftragt. Die Werbeagentur hat das Unternehmen auch davon überzeugt, Google Ads zu schalten, für mehr Traffic auf die Website und um potenzielle KundInnen zu erreichen.
Einige Monate nach dem Relaunch stellt das Unternehmen fest, dass die Website wenigstens bei Suchanfragen nach dem Firmennamen nicht bei Google im organischen Index gelistet ist und die Ausgaben für Google Ads in keinem Verhältnis zu den erwartbaren Zielen steht.
Das Unternehmen verlangt Nachbesserung. Die Agentur beruft sich darauf, sie habe keinen Einfluss auf die Auffindbarkeit bei Google und der Werkvertrag sei erfüllt.
Zertifizierter Sachverständiger für Google, SEO, Adwords
Die Rechtsvertretung des Unternehmens beauftragt einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen für Google Ads, SEO und Website-Erstellung mit der Erstellung eines privaten Gutachten.
Website + SEO Befund des Sachverständigen
Der Sachverständige stellt fest, dass die Website auf einem Homepage-Baukasten eines Drittanbieters basiert und dort keine Konnektierung zur Firmendomain eingerichtet wurde. Zudem wurde die Website überwiegend mit Pixelgrafiken designed, für die auch keine ALT-Tags definiert wurden, welche von Suchmaschinen hätte gelesen werden können. Darüberhinaus wurde weder der Inhalt nach gängigen SEO-Mindest-Kriterien wie Überschriften-Tags (H1, H2, H3…) strukturiert, noch ist der Name des Unternehmens im TITLE-Tag und der META-Description enthalten.
Die Werbeagentur verweigert dem Sachverständigen den Zugriff auf das Google AdWords Konto mit dem Hinweis, es wäre ein Agenturkonto und es würde sich bei Google Kampagnen um ein „Firmengeheimnis“ handeln.
Nachdem die Herausgabe der Zugangsdaten an den Sachverständigen durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, stellt der Sachverständige fest:
Google Ads Befund des Sachverständigen
Die Agentur hatte die Kampagnen für das Unternehmen zuletzt vor mehreren Monaten bearbeitet. Das Google Ad Konto beinhaltete 1 Kampagne mit 1 Anzeigengruppe und 1 einzigen Anzeigentext und über 100 Keywords, von denen ca. 90% einen Qualitätsfaktor von weniger als 3 (von 10) besitzen und aufgrund schlechter Ergebnisse inaktiv waren. Dafür wurde ein Budget von € 30 pro Tag eingestellt, was kalkulatorisch maximal rund € 1000 pro Monat ergibt. Die Werbeagentur, auf die das Konto auch abrechnungstechnisch angelegt war, hatte dem Unternehmen für die Google Ads Kampagnen jedoch rund € 5tsd pro Monat weiterverrechnet. Die Werbeagentur hat dem Unternehmen verschwiegen, dass die tatsächlich Werbeleistung für dessen Google Ads lediglich € 1000 beträgt.
Das Sachverständigen Gutachten
Im Gutachten fasst der Sachverständige zusammen, dass der Auftrag zur Erstellung der Website nicht fachgerecht umgesetzt wurde. Der Agentur fehlen grundlegende Kenntnisse in der Domainverwaltung sowie Programmierung von SEO Websites. Weiteres entspricht die Ausführung und Umsetzung der laufenden Google Adwords nicht den Google Richtlinien für Drittanbieter.
Das Urteil
Der Richter entscheidet zugunsten des Unternehmen, die Werbeagentur muss sowohl die Website nachbessern, als auch Schadenersatz leisten für die zu viel berechneten Google Ads. Nachdem die Werbeagentur weder über eigene Programmierer, noch über SEO-Kenntnisse verfügt, wird infolge der gesamte Werkvertrag rückabgewickelt. Das Unternehmen beauftragt eine Internetagentur, bei der sowohl eigene Programmierer als auch eigene Online Marketing Experten angestellt sind.
Wie würde dieser Fall wohl ohne ein Gutachten durch einen gerichtlich beeideten und zertifzierten Sachverständigen für Google und Website-Erstellung vom Gericht entschieden werden?
Eine Website besteht immer mehr als nur aus dem, was man oberflächlich als Design bezeichnet. Jede E-Mail besteht aus einem sichtbaren und nicht-sichtbaren Teil. Bei Newslettern spielt umso mehr auch der Datenschutz, die Herkunft und Validität von E-Mail Adressen eine große Rolle. Auch im digitalen Marketing mittels Google Ads, Facebook Ads und Co. gibt es deutlich mehr unter der Oberfläche, als dann in Suchergebnissen oder Social Streams angezeigt wird.
Ein gerichtlich beeideter und zertifzierter Sachverständiger schafft Klarheit und hilft sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren, bei der Objektivierung von Sachverhalten.
Kontakt
Sie benötigen ein Gutachten über eine (Wordpress) Website oder über eine Webmarketing Kampagne? Schreiben Sie eine E-Mail an christian[at]fohrmann.at oder rufen Sie mich unter +43-677-61288232 an.